Doppelboden

Systemböden werden unterschieden in Doppelböden (geregelt in DIN EN 12825) und Hohlböden (geregelt in DIN EN 13213).

Die Tragschicht von fertigen Hohlböden, gleich ob vor Ort gegossen oder in Trockenbauweise montiert, bildet eine durchgehende homogene Schicht mit flächigem Verbund. Der fertige Bodenbelag kann durch das nachfolgende Bodenlegergewerk auch als Bahnenware verlegt werden, ohne Rücksicht auf das Hohlbodenraster. Der Hohlraum eines Hohlbodens ist zerstörungsfrei nur über festgelegte Aussparungen zugänglich, z.B. in Form von Revisionsöffnungen oder abschnittsweise eingefügten Doppelbodentrassen.

Im Unterschied dazu bleiben bei einem Doppelboden alle Bereiche unterhalb der Tragschicht jederzeit frei zugänglich, da die Tragschicht einschließlich der Nutzschicht aus modularen Elementen mit einem zumeist quadratischen Grundraster besteht, das auch vom Bodenbelag aufgenommen wird, der in der Regel bereits werkseitig auf die Doppelbodenelemente aufgebracht wird.

Bei beiden Systemen sind zahlreiche verschiedene Bodenbeläge möglich wie z.B. HPL, Parkett, elastische und textile Bodenbeläge, die bei Doppelböden elementweise aufgeklebt werden und vom Hersteller für die Verwendung auf Doppelböden freigegeben sein müssen. Die Oberseite der Tragschicht kann auch die fertige Nutzschicht darstellen, z.B. als pulverbeschichtete Metalloberfläche. Bei einem Doppelboden mit metallischer Tragschicht sind auch Perforierungen möglich, die z.B. in einem Reinraum eine besonders turbulenzarme vertikale Verdrängungsströmung mit einer Bodenluftabsaugung über die luftdurchlässige (da perforierte) Tragschicht und den Zwischenbodenbereich ermöglichen, oder einen Quellluftboden, bei dem der Systemboden dem Raum die (klimatisierte) Frischluft zuführt

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